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Ausbildung mit Schwerbehinderung

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind bei Covestro ausdrücklich erwünscht. Je nach individueller Situation versuchen wir, eine Ausbildung in unserem Unternehmen zu ermöglichen. Dass das gelingt, haben uns unsere Erfolgsgeschichten in der Vergangenheit gezeigt.

Es ist uns wichtig, die individuellen Stärken und Talente, die jeder Einzelne zu Covestro mitbringt, zu fördern. Darum bieten wir dir ein Arbeitsumfeld, in dem du dein Bestes geben und dein Potenzial voll ausschöpfen kannst.

Entdecke die Vielfalt unseres Unternehmens und spiele die Hauptrolle in unserer Erfolgsgeschichte. Zögere nicht länger – bewirb dich für eine Ausbildung oder ein duales Studium bei Covestro! Wir freuen uns auf ein Gespräch mit dir.

FAQ

Wann gilt man als schwerbehindert?

Als schwerbehindert gelten Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Wie kann man sich gleichstellen lassen?

Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass ohne den Antrag kein Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann.

Wie bewerbe ich mich?

Das Bewerbungsverfahren läuft während des gesamten Jahres. Dennoch empfehlen wir dir die Bewerbung ab August oder September, wenn unsere neuen Angebote veröffentlicht werden. Die Ausschreibung endet, sobald alle offenen Plätze vergeben sind. Nach der erfolgreichen Bewerbung laden wir dich zu einem elektronischen und barrierefreien Eignungstest ein. Du hast ihn erfolgreich gemeistert? Dann kannst du dich über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freuen. Bei unseren dualen Studiengängen wird das Vorstellungsgespräch durch ein Assessment-Center ersetzt. Zudem sprechen wir zunächst in einem Telefoninterview über deine Berufsmotivation.

Muss ich die Schwerbehinderung bei meiner Bewerbung angeben?

Nein, die Angabe der Schwerbehinderung ist freiwillig.

Wozu gibt es die Angabe zur Schwerbehinderung bei der Bewerbung überhaupt?

Sobald du deine Schwerbehinderung in der Bewerbung angibst, wird unsere Schwerbehindertenvertretung automatisch in den Bewerbungsablauf eingebunden. Dadurch wird sichergestellt, dass unsere Bewerber:innen den gesamten Bewerbungsablauf barrierefrei und ohne Nachteil gegenüber anderen Bewerber:innen durchlaufen können. Als Unternehmen können wir uns durch die Angabe zur Schwerbehinderung richtig auf die Bedürfnisse unserer Bewerber:innen einstellen.

Wie gut sind meine Chancen auf einen Ausbildungsplatz trotz körperlicher Einschränkung?

Die Chancen stehen so gut wie bei allen anderen Bewerber:innen! Je nach Ausprägung deiner Behinderung können wir dir Vieles ermöglichen – aber leider nicht alles. Wir sprechen offen und fair mit dir, welche Ausbildungsgänge für dich ausführbar sind und welche eher nicht. Bislang haben wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Bin ich mit einer Behinderung während meiner Ausbildung anderen Azubis gegenüber im Nachteil?

Das wollen wir vermeiden! Wir geben unser Bestes, Menschen mit Behinderung in unsere Ausbildungsgänge und das spätere Berufsleben zu integrieren. Barrierefreiheit wird bei uns groß geschrieben.

Nehme ich am normalen Berufsschulunterricht teil?

Das kannst du dir aussuchen. Je nach Art der Behinderung ist es möglich, am normalen Berufsschulunterricht teilzunehmen. Alternativ kannst du den berufsschulischen Teil auf einer Schule für Sehgeschädigte (Düren), Hörgeschädigte (Essen) oder Körperbehinderte (Volmarstein) absolvieren. Wir stellen gerne den Kontakt für dich her.

Findet die Ausbildung in einem regulären Ausbildungsbetrieb statt?

Ja! Du arbeitest an einem barrierefreien Ausbildungsplatz im alltäglichen Arbeitsumfeld unserer Auszubildenden. Inklusion liegt uns am Herzen. Beim Lernen setzen wir auf eine vielfältige Mischung von Menschen mit und ohne Behinderung. Bei Covestro wird niemand ausgeschlossen.

Welche sonstige Förderung kommt schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Personen zu?

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit passen wir uns den Bedürfnissen unserer Auszubildenden an. Ziel ist es, die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es gibt unterschiedliche Formen der Unterstützung: Von der/dem ersten Ansprechpartner:in, über die Anschaffung notwendiger Hardware bzw. Software für den Arbeitsplatz, bis hin zur anschließenden Jobvermittlung nach der Ausbildung. Grundsätzlich richtet sich die Art der Unterstützung auch immer nach der Behinderung der einzelnen Bewerber:innen.

Gibt es vertragliche Besonderheiten?

Nein! Du erhältst den gleichen Ausbildungsvertrag wie Menschen ohne Behinderung.

Deine Ansprechpartnerin

Gabriele Bachus

Gabriele Bachus

Beauftragte Arbeitgeber Inklusion

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