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Corporate Governance

Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Kern dieses Versprechens gegenüber den Aktionären ist das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt.

So hat das Unternehmen seit dem Tag der erstmaligen Börsenzulassung im Oktober 2015 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen. Dies hat Covestro durch jährliche Erklärungen formell dokumentiert. Das Unternehmen hat des Weiteren erklärt, auch in Zukunft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex voll entsprechen zu wollen.

Darüber hinaus bündeln wir alle Angaben zu unserer Corporate Governance im Geschäftsbericht. Dort erläutert Covestro neben seiner Entsprechenserklärung die Themen Unternehmensführung, Compliance und Vergütung.

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Regierungskommission DCGK

DCGK Entsprechenserklärung

Dokumente

Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance im Einzelnen

Klicken Sie auf untenstehende Themenfelder und nutzen Sie eine umfassende Darstellung der Corporate Governance bei Covestro.

Aktionäre und Hauptversammlung

Aktionäre nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung (HV) wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus.

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Aktionärsstruktur
Hauptversammlung

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Gemäß des deutschen Mitbestimmungsgesetzes stammen sie jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden.

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Aufgaben, Mitglieder, Ausschüsse
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung.

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Vorstandsmitglieder
Individuelle Aufgabenbereiche
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Transparenz

Covestro behandelt alle Aktionäre bei wesentlichen Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich. Covestro stellt grundsätzlich und unverzüglich sämtliche wesentliche neuen Informationen, die Finanzanalysten und institutionellen Investoren mitgeteilt worden sind, allen Aktionären zur Verfügung. Ein wichtiger Kommunikationsweg ist dafür die Investor Relations Website: covestro.com/investors.

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Finanzberichte
Finanzkalender
Insiderinformationen
Stimmrechtsmitteilungen
Mitarbeitenden-Aktienbeteiligungsprogramm
Aktienrückkauf

Übernahmerelevante Angaben

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Anteilseigner und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht informiert. Während des Geschäftsjahres werden sie zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im ersten und zweiten Halbjahr durch Quartalsfinanzberichte unterrichtet. Der Konzernabschluss und der verkürzte Konzernabschluss des Halbjahresfinanzberichts und des Quartalsfinanzberichts werden unter Beachtung der einschlägigen internationalen Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt.

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns und ist grundsätzlich sowohl für den Vorstand als auch für die übrigen Führungskräfte, einschließlich der leitenden Mitarbeitenden, einheitlich aufgebaut.

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