Menschenrechtliche Sorgfalt bei Covestro
Covestro verpflichtet sich zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-Leitprinzipien). Diese Verpflichtung erstreckt sich über den gesamten Covestro-Konzern, unsere Tochtergesellschaften und unsere globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. In Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften, arbeiten wir aktiv daran, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Wir haben menschenrechtliche Aspekte in die verschiedenen Managementsysteme unseres Unternehmens integriert. Unser abteilungsübergreifendes Human Rights Office treibt unseren Sorgfaltspflichtenansatz im Einklang mit den UN-Leitprinzipien und nationalen Gesetzgebungen, wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, voran. Das Human Rights Office arbeitet unter der Leitung der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability und besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Group Health, Safety, Environment & Reliability, Group Procurement, Human Resources, Law, Intellectual Property & Compliance.
Unsere umfassende Verantwortung
Bei Covestro ist die Achtung der Menschenrechte ein fundamentaler Bestandteil unserer License to operate. Über unsere globale Tätigkeit in mehr als 30 Ländern und unsere Wertschöpfungskette hinweg, übernehmen wir klare Verantwortung für die Prävention und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen. Unser Menschenrechtsmanagementsystem verankert die Sorgfaltspflicht in unserem täglichen Geschäft durch sechs Kernelemente:
Unsere Grundsatzerklärung & Selbstverpflichtung
- Wir beschreiben unsere Menschenrechtsgrundsätze in verschiedenen Selbstverpflichtungen, Unternehmensrichtlinien und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten.
- Diese Dokumente verweisen auf wichtige internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Verhaltens. Wir erwarten, dass das Verhalten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen weltweit diesen Grundprinzipien entspricht.
- Wir haben eine Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Unsere öffentlichen Erklärungen zu Sklaverei und Menschenhandel („UK Modern Slavery Act Statement" und „Forced Labour in Canadian Supply Chains Report") unterstreichen unsere Position.
- Weitere Informationen zu unseren Unternehmensverpflichtungen und -richtlinien finden Sie hier.
Unsere Risikoanalyse
- Unsere menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung beginnt mit einer umfassenden Risikoanalyse, die tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro durch seine Geschäftstätigkeit verursachen könnte, identifiziert und bewertet.
- Unsere fortlaufende Risikoanalyse umfasst alle Produktions- und Vertriebsstandorte von Covestro, die Lieferkette sowie die Nutzungsphase und das Ende der Lebensdauer unserer Produkte.
- Wir priorisieren die Bekämpfung der schwerwiegendsten potenziellen Menschenrechtsverletzungen. Covestro führt Ad-hoc-Risikoanalysen ereignisbasiert durch. Auch interne und externe Feststellungen können eine Neubewertung unserer Menschenrechtsrisiken auslösen.
Unsere Maßnahmen
- Wir folgen dem risikobasierten Ansatz der UN, indem wir die Eignung unserer bestehenden Maßnahmen für die Prioritätsbereiche, in denen Covestro negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein kann, bewerten.
- Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, Compliance, Personalpolitik und nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro integriert und zielen darauf ab, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern oder zu mindern.
- Wir überprüfen und verbessern diese Maßnahmen fortlaufend, um etwaige Lücken zu schließen und unser Menschenrechtsmanagementsystem zu stärken.
Unsere Wirksamkeitskontrolle
- Wir überwachen kontinuierlich die Wirksamkeit unserer Menschenrechtsmaßnahmen mithilfe qualitativer und quantitativer Bewertungen aus internen und externen Quellen.
- Die im Human Rights Office vertretenen Unternehmensfunktionen berichten regelmäßig über die durchgeführten Maßnahmen und deren Wirksamkeit, um potenzielle Lücken schnell erkennen und schließen zu können.
Unser Beschwerdemechanismus
- Wir ermutigen aktiv zur Meldung potenzieller Menschenrechtsverstöße sowohl im Konzern als auch bei Zulieferern. Zur Meldung von Verstößen setzen wir ein Whistleblowing-Instrument ein, bestehend aus einer weltweiten Hotline und einem Online-Tool.
- Wir folgen einem definierten Prozess zur Untersuchung von Verdachtsfällen und stellen dabei die Einbeziehung potenziell betroffener Stakeholder sicher. Weitere Informationen zu unserem Beschwerdemechanismus finden Sie hier.
Unsere Berichterstattung
- Wir kommunizieren unsere Menschenrechtsaktivitäten jährlich in unserem Geschäftsbericht.
- Unser Human Rights Office berichtet regelmäßig (mindestens einmal jährlich) an den Vorstand über die Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und die systematische Integration dieser Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro.