31
August
2020
|
15:55
Europe/Amsterdam

Covestro begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster

CO-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld Uerdingen

Zusammenfassung
  • Klage der Anwohner abgewiesen

Covestro begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der Leitung rechtmäßig ist. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, erklärt Dr. Daniel Koch, Standortleiter der Niederrheinwerke von Covestro. Das Unternehmen werde jetzt in Ruhe die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Dann schauen wir weiter.“

Anwohner hatten gegen die Rohrleitung geklagt, die zwischen den Produktionsstandorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen verlegt worden ist. Die Klage richtete sich gegen die Bezirksregierung Düsseldorf, die als zuständige Behörde das Genehmigungsverfahren des Pipeline-Projektes führt. Covestro war bei dem Verfahren als sogenannte Beigeladene beteiligt.

Im August 2014 hatte das OVG Münster bereits einmal entschieden: nämlich das Verfahren auszusetzen und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen verfassungsrechtlicher Bedenken des zugrunde liegenden Projektgesetzes anzurufen. Die zuständige Kammer des BVerfG hat dann mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 einstimmig entschieden, dass die Vorlage des OVG als unzulässig abzulehnen ist. Darüber hinaus äußerte sich das Bundesverfassungsgericht (BVG) auch inhaltlich eindeutig.

Nun lag der Ball wieder beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Senat entschied, dass die Klagen unbegründet sind. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der Versorgungsleitung ist rechtmäßig. Das Gericht betonte in seiner mündlichen Urteilsbegründung zudem sehr deutlich, dass aus seiner Sicht die technische Ausgestaltung der Leitung und damit auch ihre Sicherheit in mehrfacher Hinsicht den technischen Anforderungen nicht nur entspreche, sondern darüber hinausgehe.

Covestro hat immer wieder auf die große Bedeutung der Rohrfernleitungsanlage für den gesamten Chemiestandort Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Kohlenmonoxid (CO) ist ein wichtiger Grundstoff für die Kunststoff-Herstellung. „Durch die Leitung soll der Standort Krefeld-Uerdingen in eine zuverlässigere, sichere und umweltschonendere CO-Verbundstruktur eingebunden werden“, erläutert Dr. Daniel Koch. Auf eine sichere und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung seien nicht nur die Chempark-Standorte angewiesen – in der Produktionskette gelte das auch für die weiterverarbeitende Industrie.

Aber: „Die CO-Pipeline wird erst dann in Betrieb gehen, wenn alle genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind“, betont Koch ergänzend. Dazu zähle unter anderem auch die Verlegung einer zweiten sogenannten Geogrid-Matte über der Rohrfernleitung.

Zitate:

„Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.“
Dr. Daniel Koch, Standortleiter Niederrheinwerke, Covestro
„Durch die Leitung soll der Standort Krefeld-Uerdingen in eine zuverlässigere, sichere und umweltschonendere CO-Verbundstruktur eingebunden werden.“
Dr. Daniel Koch, Standortleiter Niederrheinwerke, Covestro
„Die CO-Pipeline wird erst dann in Betrieb gehen, wenn alle genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.“
Dr. Daniel Koch, Standortleiter Niederrheinwerke, Covestro
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Über Covestro:

Mit einem Umsatz von 12,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 gehört Covestro zu den weltweit größten Polymer-Unternehmen. Geschäftsschwerpunkte sind die Herstellung von Hightech-Polymerwerkstoffen und die Entwicklung innovativer Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Verwendung finden. Die wichtigsten Abnehmerbranchen sind die Automobilindustrie, die Bauwirtschaft, die Holzverarbeitungs- und Möbelindustrie sowie der Elektro-und Elektroniksektor. Hinzu kommen Bereiche wie Sport und Freizeit, Kosmetik, Gesundheit sowie die Chemieindustrie selbst. Covestro produziert an 30 Standorten weltweit und beschäftigt per Ende 2019 rund 17.200 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen).

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