01
Oktober
2015
|
12:05
Europe/Amsterdam

Preisspanne und Bruttoeinnahmen für Covestro-Börsengang angepasst

Darf in den USA, Australien, Kanada und Japan sowie in diese Länder weder direkt noch indirekt verteilt werden

Zusammenfassung
  • Kapitalmärkte derzeit eingetrübt bei hoher Volatilität
  • Angestrebter Bruttoerlös von 2,5 Milliarden auf 1,5 Milliarden Euro gesenkt
  • Bookbuilding-Spanne auf 21,50 Euro bis 24,50 Euro reduziert
  • Nettoverschuldung unverändert bei 4 Milliarden Euro
  • Erstnotierung jetzt zum 6. Oktober 2015 geplant

Bayer und Covestro haben für den geplanten Börsengang des Polymer-Unternehmens die angestrebten Bruttoeinnahmen und die Preisspanne für die Ausgabe von Covestro-Aktien an das derzeit eingetrübte und volatile Kapitalmarktumfeld angepasst. Der Erlös aus der Kapitalerhöhung soll jetzt 1,5 Milliarden Euro nach ursprünglich 2,5 Milliarden Euro betragen. Der Ausgabepreis liegt nunmehr in der Spanne zwischen 21,50 Euro und 24,50 Euro je Aktie. Bisher sollten die Aktien für 26,50 bis 35,50 Euro angeboten werden. Der niedrigere Erlös wird durch eine um 1 Milliarde Euro angehobene Kapitaleinlage ausgeglichen. Damit wird die Nettofinanzverschuldung zusammen mit den Pensionsverpflichtungen von Covestro unverändert bei 4 Milliarden Euro liegen.

Der Nachtrag zum Wertpapierprospekt mit den geänderten Emissionsbedingungen bedarf noch der Billigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin, mit der im Lauf des heutigen Tages gerechnet wird. Die Angebotsfrist der neuen Aktien wird bis Freitag, 2. Oktober 2015, 12:00 Uhr, für Privatinvestoren, die Aktien innerhalb des öffentlichen Angebotes in Deutschland oder Luxemburg zeichnen wollen, und bis 13:00 Uhr für institutionelle Investoren verlängert.

Nach Beginn der Bookbuilding-Phase am 21. September 2015 hat sich das Kapitalmarktumfeld deutlich verschlechtert. Externe Einflussfaktoren, wie etwa die Unsicherheit über das künftige Wirtschaftswachstum in China oder die Zinspolitik der US-Notenbank, haben zu einer steigenden Volatilität der Märkte beigetragen. Zudem belasten die negativen Schlagzeilen aus dem Automobilsektor den Aktienmarkt.

Covestro, ein weltweit führender Polymer-Hersteller, will nunmehr zwischen 61,2 Millionen und 69,8 Millionen neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung ausgeben, wobei sich die Zahl der auszugebenden Aktien nach dem Ausgabepreis richtet. Der Streubesitz wird sich aufgrund der veränderten Parameter auf rund 30,4 bis 33,3 Prozent belaufen, die übrigen Anteile verbleiben vorerst bei der Bayer AG. Bis zu 30 Tage nach der Erstnotierung im regulierten Marktsegment (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, die jetzt für den 6. Oktober 2015 geplant ist, sind marktübliche Stabilisierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Emissionsvolumens möglich.

Die auf den Inhaber lautenden neuen Aktien (ISIN DE0006062144, Börsenkürzel 1COV) werden in Deutschland und Luxemburg privaten und institutionellen Anlegern öffentlich angeboten. In anderen Ländern werden im Rahmen von Privatplatzierungen ausschließlich institutionelle Investoren angesprochen.

Textbaustein

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Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro und die Bayer AG in veröffentlichten Berichten beschrieben haben. Diese Berichte stehen auf der Covestro-Website www.covestro.com sowie auf der Bayer-Website www.bayer.de zur Verfügung. Covestro und Bayer übernehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.Wichtige Informationen: Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden, und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

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